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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermittlung von Festanstellungen durch Medicare Plus GmbH
Ausgabe: Juli 2025

1. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Medicare Plus GmbH, Kesselackerstrasse 12, 5611 Anglikon, CHE-413.177.874 (nachfolgend „Vermittlerin“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) im Rahmen der Vermittlung von Kandidaten für unbefristete Festanstellungen in der Schweiz.

1.2 Grundlage der Tätigkeit der Vermittlerin sind das Schweizer Obligationenrecht (Art. 412 ff. OR), das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) sowie die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG).

1.3 Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Direktion für Arbeit, Holzikofenweg 36, 3003 Bern sowie das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit.

1.4 Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vermittlungsvertrages und gelten mit dessen Abschluss als verbindlich anerkannt.

1.5 Mit dem Empfang eines durch die Vermittlerin übermittelten Kandidatendossiers bestätigt der Kunde stillschweigend die Geltung und Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung von Medicare Plus GmbH. Die Übermittlung eines Dossiers gilt als Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrags unter diesen Bedingungen, dem der Kunde durch Nutzung oder Weiterverarbeitung des Dossiers zustimmt.

2. Leistungsumfang der Vermittlerin

2.1 Die Vermittlerin übernimmt im Auftrag des Kunden die Rekrutierung und Auswahl von Kandidaten für eine Festanstellung, mit einem vordefinierten möglichen Leistungsumfang:

  • Analyse der Anforderungen und Erstellen eines Stellenprofils
  • Aufbereitung und Platzierung von Stelleninseraten (nach Absprache mit dem Kunden)
  • Vorselektion und Qualifikationsprüfung eingehender Bewerbungen
  • Führung strukturierter Interviews sowie Einholung von Referenzauskünften
  • Bereitstellung passender Kandidatendossiers
  • Terminplanung und Koordination von Vorstellungsgesprächen
  • Transparente Rückmeldung an nicht ausgewählte Kandidaten

2.2 Auf Wunsch und gegen separate Verrechnung bietet die Vermittlerin zusätzliche Dienstleistungen an:

  • Durchführung von Persönlichkeits- und fachbezogenen Eignungstests
  • Erstellung graphologischer Gutachten (Handschriftanalysen)
  • Gezieltes und erweitertes Inserat-Management (z. B. Textoptimierung, Multi Posting, Zielgruppensteuerung)

3. Vermittlungshonorar & Zahlungsbedingungen

3.1 Die Vermittlung erfolgt auf Erfolgsbasis. Ein Honoraranspruch entsteht bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrags zwischen dem Kunden und der vermittelten Person.

3.2 Die Honorarberechnung basiert auf dem vereinbarten Bruttojahressalär der vermittelten Person. Dazu zählen sämtliche fixen und variablen Vergütungsbestandteile (einschliesslich 13. Monatslohn, Boni, Provisionen, Spesenpauschalen etc.) und erfolgt gemäss folgender Staffelung:

Bruttojahressalär CHFHonorarsatz
bis 45'000.–8 %
45'001.– bis 55'000.–10 %
55'001.– bis 90'000.–12 %
90'001.– bis 125'000.–15 %
über 125'000.–individuelles Angebot

3.3 Bei Teilzeitanstellungen (unter 100 %) erfolgt die Honorarberechnung auf Basis des vereinbarten Bruttojahressalärs inklusive aller Leistungen. Der Honorarsatz beträgt 12 %, mindestens jedoch CHF 2'500.–.

3.4 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss des Arbeitsvertrags und ist innert 10 Tagen zahlbar. Der Kunde ist verpflichtet, die Vermittlerin unverzüglich schriftlich über den Vertragsabschluss zu informieren.

4. Rekrutierungsmandat

Für ein exklusives Mandat wird ein Pauschalhonorar vereinbart, zahlbar in drei Raten:

  • 1. Rate: bei Auftragserteilung
  • 2. Rate: nach Präsentation von mindestens einem Kandidaten
  • 3. Rate: bei Vertragsunterzeichnung

Inseratskosten werden separat zu Selbstkosten weiterverrechnet.

5. Garantie & Rückerstattung

5.1 Bei Kündigung innerhalb von drei Monaten nach Stellenantritt erfolgt eine anteilsmässige Rückerstattung (sofern Rechnung fristgerecht bezahlt):

Zeitpunkt der BeendigungRückerstattung
bis 30. Tag60 %
Tag 31–6040 %
Tag 61–9020 %

6. Kundenschutz / Nachverrechnung

6.1 Kundenschutzfrist: 12 Monate ab Erstvorstellung. Kommt innerhalb dieser Frist ein Arbeitsverhältnis zustande, ist das volle Honorar geschuldet – auch bei indirektem Vertragsschluss.

7. Pflichten des Kunden

  • Bereitstellung aller relevanten Informationen
  • Mitteilung über Vertragsabschluss
  • Keine Weitergabe vertraulicher Daten ohne Einwilligung

7.2 Bei Umgehungsverdacht behält sich die Vermittlerin Nachforschungen und Nachverrechnung vor.

8. Datenschutz / Vertraulichkeit

  • Einhalten des revDSG durch beide Parteien
  • Verwendung der Daten nur zum vorgesehenen Zweck
  • Löschung aller Unterlagen, wenn keine Anstellung erfolgt

9. Haftung

  • Keine Haftung für Eignung/Zuverlässigkeit der Kandidaten
  • Entscheidung über Anstellung liegt beim Kunden
  • Keine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bremgarten AG.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet, schliesst aber alle Geschlechter mit ein.

Medicare Plus GmbH · Kesselackerstrasse 12 · 5611 Anglikon – Schweiz · info@medicareplus.work · Tel. 056 616 90 90