Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Interesse an den Dienstleistungen der Medicare Plus GmbH.
Diskretion und Vertraulichkeit sind für uns von höchster Bedeutung. Daher bitten wir Sie, die Bewerbungsunterlagen unserer Kandidatinnen und Kandidaten mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet. Sollten Kandidatinnen oder Kandidaten nicht berücksichtigt werden, sind deren Unterlagen an uns zurückzusenden oder datenschutzkonform zu vernichten.
Kommt innerhalb eines Jahres nach Zustellung eines Bewerbungsdossiers ein Kontakt zustande, der in ein Anstellungsverhältnis mündet, gilt die Vermittlung als erfolgreich. Damit entsteht zugunsten der Medicare Plus GmbH Anspruch auf die gesamte Vermittlungsprovision.
Die Kontaktaufnahme oder Verwendung eines Dossiers zieht die Anerkennung unserer Vermittlungsbedingungen nach sich. Wir bitten Sie, uns umgehend zu informieren, sobald eine mündliche oder schriftliche Zusage erfolgt.
Sollte sich ein vermitteltes Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten drei Monate (Probezeit) auflösen, gewähren wir – abhängig vom Zeitpunkt der Beendigung – eine anteilige Rückvergütung der Vermittlungsprovision gemäss unseren vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Verantwortung für den Abschluss und die Fortführung des Arbeitsvertrags liegt beim Kunden. Die Medicare Plus GmbH übernimmt keine Haftung für die Eignung oder die zukünftige Leistung der vermittelten Personen.
Die Medicare Plus GmbH verfügt über eine gültige Arbeitsvermittlungsbewilligung gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Für sämtliche Streitigkeiten gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Medicare Plus GmbH in Anglikon (Bezirksgericht Bremgarten).
Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sämtlichen Bestimmungen – einschliesslich Honorarstruktur und Garantieleistungen – werden unseren Kundinnen und Kunden beim Versand eines Bewerbungsdossiers automatisch mitgesendet und auf Wunsch jederzeit gerne zur Verfügung gestellt.